WICHTIGE MELDUNG!

Corona-Virus: hier finden Sie alle wichtigen Informationen

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen, im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus, möchten wir Sie über wichtige Neuigkeiten informieren.

UPDATE 04.04.22: Wegfall der meisten Corona-Beschränkungen, das sind unsere Empfehlungen.

Mit Inkrafttreten der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.22 haben wir unser Infektionsschutzkonzept angepasst. Ab dem 05.04.22 gilt für den Unterricht in unseren Räumen keine generelle Maskenpflicht und kein Status-/Testpflichtnachweis. Dennoch empfehlen wir zum Schutze aller das Tragen von Masken in unseren Bildungsflächen, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten.

Weiterhin bitten wir Sie um Einhaltung nachfolgender Corona-Empfehlungen:

  • Halten Sie mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen.
  • Verzichten Sie auf Händeschütteln und bilden Sie keine Gruppen.
  • Nutzen Sie die bereitgestellten Desinfektionsmittel und waschen Sie regelmäßig und gründlich die Hände.
  • Bitte halten Sie die Nies- und Hustenetikette ein!
  • Nochmals: zum eigenen Schutz und dem Ihres Umfeldes empfehlen wir weiterhin das Tragen einer Maske auf unseren Verkehrsflächen. Bitte beachten Sie etwaige zusätzliche Hinweise/Aushänge.
  • Richtiges Lüften schützt! Unterrichtsräume bitte alle 20 Minuten bei vollständig geöffneten Fenstern lüften. Die Fenster für wenige Minuten geöffnet lassen.
  • Bitte verlassen Sie das Bildungszentrum umgehend nach dem Unterricht.
  • Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie bitte zuhause.
Den aktuellen Aushang unserer Corona-Empfehlungen für die Bildungszentren finden Sie hier zum Download (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 537 KB).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Lehrgangsorganisation oder unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort.

UPDATE 18.02.22: In den Bildungszentren der IHK Akademie Schwaben gilt ab sofort die 3G-Regel!

Mit Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt seit 17.2.2022 für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung nunmehr wieder die 3G-Regelung und findet wie folgt Anwendung:
  • Geimpft/Geboostert mit gültigem Nachweis
  • Genesen mit gültigem Nachweis
  • Getestet mit gültigem Nachweis (Schnelltest nicht älter als 24 h, PCR-Test nicht älter als 48 h)
  • FFP2-Maskenpflicht auf den Verkehrs- und Begegnungsflächen

UPDATE 24.11.21: In den Bildungszentren der IHK Akademie Schwaben gilt nun die 2G-Regel!

Zum 24. November (Inkrafttreten) wurde die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) erlassen.
In Folge der damit verbundenen neuen Corona-Schutzmaßnahmen gilt ab sofort eine strikte 2G-Zutrittsregelung in unseren Bildungszentren. Alle bisherigen Regelungen bleiben bestehen (Nachweispflichten bzw. kontrollierter Check-In bei Betreten der Gebäude, generelle Maskenpflicht, Abstandspflicht etc.).
Die Einhaltung unseres aktuellen Hygieneschutzkonzeptes, das auf der aktuell gültigen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung basiert, wird streng verfolgt. Wir danken Ihnen für ein kooperatives Miteinander.

UPDATE 17.11.21: In den Unterrichtsräumen wird das Tragen einer medizinischen Maske zur Pflicht

Mit dem Erreichen der Warnstufe „Rot“ auf der Corona-Ampel wird in unseren Bildungszentren eine weitere Schutzmaßnahme zur Pflicht.
Das bedeutet für Ihren Besuch in der IHK Akademie, dass nebst den bisherigen Regelungen (Nachweispflicht 3G, Abstandspflicht, Tragen einer FFP2-Maske auf den Verkehrs- und Begegnungsflächen etc.) nun das Tragen einer medizinischen Maske im Unterrichtsraum – auch am Platz – zur Pflicht wird.

UPDATE 04.11.21: Es gilt weiterhin die 3G-Regel, jedoch wird das Tragen einer FFP2-Maske wieder verpflichtend

Am 03.11.2021 fand eine außerordentliche Kabinettssitzung auf Grund der neuen Höchststände des Infektionsgeschehens in Bayern statt. Dabei wurde die geltende 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung zum Samstag, 6. November geändert.
Die Krankenhausampel bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens wird um eine Intensivbettenkomponente erweitert. Das mit der gelben Ampel verbundene "Upgrade" von 3G auf verpflichtendes 3G plus gilt jedoch nicht für die außerschulische Bildung einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Das bedeutet für Ihren Besuch in der IHK Akademie, dass nebst den bisherigen Regelungen (Nachweispflicht 3G, Abstandspflicht etc.) wieder das Tragen einer FFP2-Maske in den Verkehrs- und Begegnungsflächen verpflichtend ist.  Medizinische Masken sind somit ab dem 06.11.21 nicht mehr zulässig.
Das Tragen einer Maske am Platz ist nach gegenwärtigem Stand - bedingt durch die Einhaltung des Abstandes von 1,5 m - nicht erforderlich.

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir, dass Sie gesund bleiben!
Ihre IHK Akademie Schwaben