Wenn Sie einen Unterricht nicht mehr besuchen können oder wollen, müssen Sie fristgerecht schriftlich kündigen. Nur in diesem Fall kann von weiteren Rechnungen und ggf. auch Mahnungen abgesehen werden.
Der Teilnehmer kann bei Lehrveranstaltungen, die sich über mehrere Abschnitte erstrecken, die folgenden Abschnitte bis spätestens 14 Tage vor dem 1. Unterrichtstag des neuen Abschnitts kündigen. Im Übrigen kann der Teilnehmer nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang bei der Akademie maßgeblich.
Unsere Rechnung liegt der Einladung zur Veranstaltung bei. Der Rechnungsbetrag ist unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu zahlen. Kosten für Lehrmittel und Tests sind in der Regel im Rechnungsbetrag enthalten. Gebühren für öffentlich-rechtliche Prüfungen werden gesondert berechnet.
Bei Lehrgängen mit mehreren Abschnitten erhalten Sie die Folgerechnung in der Regel ca. zwei Wochen vor dem neuen Abschnitt.