Wenn Sie das Aufstiegs-BAföG beantragt haben, sprechen Sie vor der Kündigung/Unterbrechung mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner im Amt für Ausbildungsförderung.
Grundsätzlich können Sie abschnittsweise kündigen. Die Kündigung muss spätestens 30 Tage vor dem 1. Unterrichtstag des neuen Abschnitts erfolgen. Bei notwendigen Unterbrechungen sprechen Sie bitte mit dem verantwortlichen Bildungs- bzw. Produktmanager, der Lösungswege mit Ihnen erarbeitet.
Sie können bei Lehrveranstaltungen, die sich über mehrere Abschnitte erstrecken, die folgenden Abschnitte bis spätestens 30 Tage vor dem 1. Unterrichtstag des neuen Abschnitts kündigen.