IHK Akademie Schwaben
Förderungen
- Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?
Über die diversen Fördermöglichkeiten haben wir Informationen auf unsere Homepage eingestellt. Diese sind im Navigationspunkt Förderung in der Servicenavigation nachzulesen. Im Einzelnen informieren wir über das Qualifizierungschancengesetz, das Aufstiegs-BAföG, den Meisterbonus, die Bildungsprämie, die steuerliche Förderung, das Weiterbildungsstipendium und über Weiterbildungsprämien für Umschulung.
- Wie läuft das mit dem Meisterbonus?
Seit dem 1. Juni 2019 sind 2.000 € als Bonus für jede bestandene Meisterprüfung ausgelobt.Ob Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, operativer Professional oder Betriebswirt – seit 1. September 2013 unterstützt der Freistaat Bayern Absolventen der Praxisstudiengänge mit einem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus will die Bayerische Staatsregierung einen Anreiz schaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Sie setzt damit ein Zeichen für die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung.2.000 € bei erfolgreicher Weiterbildungsprüfung
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten aktuell den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von 2.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.Bitte Antragsstellung nicht vergessen
Die Absolventen der Meister- und Fortbildungsprüfungen werden von ihrer Wirtschaftskammer im Rahmen der Zeugnismitteilung über die Beantragung informiert und erhalten das Antragsformular. Die zuständige Kammer prüft und sammelt die Anträge und zahlt den „Meisterbonus“ an jeweils zwei Stichtagen innerhalb eines Jahres aus.Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Bayern
Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des Begünstigten muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.Mehrmalige Prämie möglich
Darüber hinaus erhalten Absolventen von mehreren, fachlich unterschiedlichen Weiterbildungen sogar für jeden Abschluss einen gesonderten „Meisterbonus“.Diese Förderung der beruflichen Weiterbildung tritt zum 31. Dezember 2020 (= Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses) wieder außer Kraft. Über eine eventuelle Verlängerung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. - Wofür ist das Formblatt F?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz legt fest, dass die Weiterbildungsteilnehmer regelmäßig an der geförderten Maßnahme teilnehmen und die Fehlzeiten nicht mehr als 30 % betragen dürfen. Der Teilnehmer hat sechs Monate nach Beginn, zum Ende und bei Abbruch der Maßnahme einen Nachweis des Bildungsträgers über die regelmäßige Teilnahme vorzulegen. Das Formblatt F dient als Nachweis für die Teilnahme.
- Wer ist für das Formblatt F zuständig?
Während der gesamten Lehrgangsdauer erhalten Sie von Ihrem zuständigen Landratsamt mehrere Formblätter F, um Ihre Anwesenheit zu überprüfen. Bitte geben Sie Ihrem Kundenbetreuer eine kurze Info (per E-Mail), dass Sie dieses Formblatt benötigen. Wir senden dieses dann per Post an die von Ihnen angegebene Adresse zu.
- Benötigen Sie das Formblatt F im Original?
Nein, wir haben das Formblatt in unserem System hinterlegt. Damit entfällt für Sie die Zusendung des Originalformulars an uns.
- Wie kann ich BAföG beantragen?
Bitte beantragen Sie diese Förderung vor Beginn der Weiterbildung beim Amt für Ausbildungsförderung (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung). Mit der Bestätigung der Durchführung Ihres Praxisstudiums, erhalten Sie die Antragsformulare von uns.
- Was ist, wenn ich an einem Tag der Weiterbildung nicht teilnehmen kann? (Krankheit, andere Gründe?)
Grundsätzlich ist Ihre Teilnahme an der Weiterbildung freiwillig. Ihre Förderungen, wie BAföG können durch Fehlzeiten beeinträchtigt werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem jeweiligen Fördergeber über die Details.
- Kann ich Weiterbildungen steuerlich absetzen?
Ja klar. Am besten klären Sie das mit Ihrem Steuerberater oder beim Lohnsteuerhilfeverein.
- Wie erhalte ich einen Prämiengutschein?
Sie können den Prämiengutschein unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!Die Beratungsstellen in Ihrer Nähe erfahren Sie unter 0800 2623 000. Oder Sie recherchieren auf der Homepage der Bildungsprämie https://www.bildungspraemie.info/.Die IHK Akademie Schwaben ist in Augsburg eine Beratungsstelle des Bundesprogramms. Interessierte können bei unseren Beratern einen Beratungstermin vereinbaren und sich nach Prüfung der Förderkriterien einen Prämiengutschein ausstellen lassen.Eduard Schöffendt, Telefon 0821 3162-458, eduard.schoeffendt@schwaben.ihk.deEverlyne Krünes, Telefon 0821 3162-422, everlyne.kruenes@Schwaben.ihk.de
- Kann ich einen Prämiengutschein bei der IHK Akademie Schwaben einlösen?
Die IHK Akademie Schwaben nimmt Prämiengutscheine für Ihre Weiterbildungen an.
- Welche Lehrgänge werden von der Arbeitsagentur gefördert?
Mit Bildungsgutscheinen finanzieren Arbeitsagenturen und Jobcenter neue berufliche Chancen. Die Qualifizierungen und Umschulungen für den gewerblich-technischen Bereich in unseren Bildungszentren Augsburg-West, Kaufbeuren, Kempten und Neu-Ulm bringen Arbeitssuchende wieder in Arbeit. Große Chancen eröffnen die kaufmännischen Zertifikatsabschlüsse, die in Augsburg und Kempten angeboten werden.Für die gewerblich-technischen Qualifizierungen sind in Augsburg und Nordschwaben Otto Schindler, otto.schindler@schwaben.ihk.de, Telefon 0821 24091-13, für Neu-Ulm und Dillingen Dieter Krnavek, dieter.krnavek@schwaben.ihk.de, Telefon 0731 98565-39 und für das Allgäu Uwe Hotz, uwe.hotz@schwaben.ihk.de, Telefon 08341 96681-17 zuständig.Für kaufmännische Qualifizierung wenden Sie sich bitte für Augsburg/Nord- und Westschwaben an Georgeta Schild, georgeta.schild@schwaben.ihk.de, Telefon 0821 3162-432 und für die Region Allgäu an Nicole Hildebrand, nicole.hildebrand@schwaben.ihk.de, Telefon 0831 57586-201.