IHK Akademie Schwaben

Teilnahmebedingungen


1. Veranstalter


Veranstalter ist die IHK Akademie Schwaben Weiterbildung GmbH oder Arbeit und Bildung GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 6, 86159 Augsburg, im folgenden Akademie oder Veranstalter genannt.
Unsere Geschäftszeiten sind wie folgt: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr.


2. Geltung


Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Lehrgänge und Seminare des Veranstalters. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.


3. Anmeldung


3.1 Der Vertrag kommt durch Anmeldung und Zugang der Anmeldebestätigung der Akademie zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder Fax an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltung in der Veranstaltungsdatenbank stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
3.2 Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung, per E-Mail, schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3.3 Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „Buchen“ eine verbindliche Anmeldung zu der auf der Angebotsseite dargestellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
3.4 Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.


4. Zahlungsbedingungen


Die Teilnehmenden haben den Rechnungsbetrag für die Lehrveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu zahlen. Kosten für Lehrmittel und Tests sind in der Regel im Rechnungsbetrag enthalten. Gebühren für öffentlich-rechtliche Prüfungen werden gesondert berechnet.


5. Rücktritt von Teilnehmenden


5.1 Das Widerrufsrecht der Verbraucher besteht neben dem im Folgenden geregelten Rücktrittsrecht.
5.2 Die Teilnehmenden können kostenfrei bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.
5.3 Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bis zum Vortag der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt 50 % des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt am Vortag oder Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100 % des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn Ersatzteilnehmende benannt werden. Es steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Akademie.
5.5 Erfolgt die Anmeldung der Teilnehmenden erst binnen 30 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, ist ein Rücktritt nicht kostenfrei möglich. Es gilt Ziff. 5.3.
5.6 Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn der Veranstaltung ist nicht möglich, ausgenommen bei Veranstaltungen über mehrere Abschnitte (siehe Ziff. 6). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


6. Kündigung


Die Teilnehmenden können bei Lehrveranstaltungen, die sich über mehrere Abschnitte erstrecken, die folgenden Abschnitte bis spätestens 30 Tage vor dem 1. Tag des neuen Abschnitts kündigen. Im Übrigen können die Teilnehmenden nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang bei der Akademie maßgeblich.


7. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter


7.1 Die Veranstaltung kann von der Akademie aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit der/des Referentin/Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines adäquaten Ersatzes oder aufgrund höherer Gewalt. Die Teilnehmenden werden unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziff. 11 ausgeschlossen.
7.2 Die Akademie ist zum Wechsel der Referentin bzw. des Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z. B. Erkrankung des Referierenden, berechtigt, soweit dies den Teilnehmenden zumutbar ist.
7.3 Wenn nicht anders ausgeschrieben, findet die Erbringung der Unterrichtsleistung dozentengestützt und synchron statt. Dieses Leistungsversprechen wird sowohl durch Unterricht mit physischer Präsenz in einem Unterrichtsraum als auch durch eine gemeinsame Arbeit im virtuellen Klassenzimmer erbracht. Die Akademie behält sich einen Wechsel des Unterrichts zwischen diesen beiden Formen auch ohne vorherige Einwilligung der Teilnehmenden vor.


8. Kündigung durch die Akademie


Die Akademie kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z. B. wenn die Teilnehmenden die Veranstaltung nachhaltig stören oder trotz Mahnung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht nicht.


9. Tests


Bei einigen Veranstaltungen werden Eingangs- bzw. Zwischentests durchgeführt. Entsprechende Hinweise befinden sich in den Veranstaltungsbeschreibungen der Akademie. Das erfolgreiche Bestehen des Eingangs- bzw. Zwischentests ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme an der Veranstaltung. Bei Nichtbestehen werden für noch nicht besuchte Abschnitte bereits bezahlte Rechnungsbeträge zurückerstattet.
Die Abschlusstests bei Zertifikatslehrgängen sind keine öffentlich-rechtlichen Prüfungen nach Berufsbildungsgesetz, deshalb ist ein formelles Widerspruchsverfahren ausgeschlossen.


10. Lernplattform, EDV-technische Voraussetzungen und Teilnehmerpflichten


Verschiedene Prüfungs- sowie Zertifikatslehrgänge werden als Blended-Learning- oder Online-Format durchgeführt. Für diese Lehrgänge und für die Nutzung der Lernplattform der Akademie während der Vertragslaufzeit durch die Teilnehmenden gelten folgende Rechte und Pflichten.
Beim Start eines Lehrgangs mit einer Selbstlerneinheit haben die Teilnehmenden mit dem ersten Einloggen auf die Lernplattform die Veranstaltung begonnen.
Die Teilnehmenden stellen die Voraussetzungen für den Internetzugang und die vorgegebene technische Leistungsfähigkeit der Hardware in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereit. Die Teilnehmenden sorgen für einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz gegen Computerviren u. ä. Bedrohungen. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, Nutzername und Passwort geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Aktivitäten, die über die jeweiligen Zugangsberechtigungen erfolgen, verantworten die betreffenden Teilnehmenden.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, keine Inhalte hochzuladen die:
i.    Rechte Dritter verletzen; insbesondere gegenüber anderen Teilnehmenden der Lernplattform und anderen Anwendenden des Internets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen usw. Äußerungen zu verbreiten;
ii.    gegen anwendbares Recht verstoßen;
iii.    zu einem Rechtsverstoß der Akademie gegen geltendes Recht führen oder wahrscheinlich führen werden;
iv.    die Sicherheit der angebotenen Leistungen beeinträchtigen oder wahrscheinlich beeinträchtigen werden;
v.    die Leistungsfähigkeit der angebotenen Leistungen mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.
Teilnehmerinhalte, die gegen die oben genannten Regelungen verstoßen, sind nach Aufforderung durch die Akademie innerhalb angemessener, von der Akademie gesetzter Frist zu löschen. Abhängig von der Gefährdung, die durch die oben genannten Regelungen von Inhalten oder Daten für Leistungen oder die Akademie ausgeht, kann im Einzelfall auch eine Aufforderung zur unmittelbaren Löschung eine angemessene Frist darstellen. Die Akademie ist berechtigt, Inhalte und Daten, die die Teilnehmenden nicht innerhalb vorbenannter Frist von der Infrastruktur löschen, selbst von der Infrastruktur zu entfernen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Akademie ohne sofortige Entfernung der Inhalte mehr als nur unerhebliche Schäden drohen. In diesem Fall ist die Akademie direkt zur Löschung der betreffenden Teilnehmerinhalte berechtigt. 
Sollten die Teilnehmenden Inhalte auf die Infrastruktur hochladen, die gegen die oben genannten Regelungen verstoßen, so sind die Teilnehmenden verpflichtet, die Akademie von sämtlichen deswegen gegen die Akademie geltend gemachten Ansprüchen freizustellen und tragen die daraus resultierenden Kosten, es sei denn sie trifft hieran kein Verschulden. Hiervon werden auch angemessene Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst. 
Für Teilnehmerinhalte übernimmt die Akademie nicht die inhaltliche Verantwortung. Für die Akademie besteht keine Pflicht, die gelieferten Inhalte und Daten auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. 
Die Teilnehmer verpflichten sich, Daten anderer Nutzer sowie Inhalte der Lernplattform Dritten nicht zugänglich zu machen. Sie verpflichten sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck. 
Ein Verstoß gegen diese Nutzungsvoraussetzungen und -vorschriften berechtigt die Akademie zum Ausschluss der Teilnehmenden von der Nutzung der Lernplattform und nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur Kündigung aus wichtigem Grund.


11. Haftung


Die Akademie haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Akademie, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind und auf deren Einhaltung der Teilnehmende vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


12. Adressdatei und Datenschutz


Die Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt.
Die Akademie wird zu keinem Zeitpunkt, ohne ausdrückliches Einverständnis, Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, die Akademie ist dazu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet oder im Rahmen der Wahrnehmung und innerhalb der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages für die IHK Schwaben an diese dazu berechtigt.
Im Rahmen von Kooperationen mit anderen Schulungsanbietern können die Daten der Teilnehmenden zur Durchführung der Veranstaltung an den jeweiligen Kooperationspartner weitergegeben werden. Details dazu können der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und Anmeldebestätigung entnommen werden.


13. Urheberrecht


Die Benutzung der von der Akademie zur Verfügung gestellten Skripten, Bücher, Software und sonstiger Lehrmaterialien ist nur den Teilnehmenden gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Die Teilnehmenden sind auch nicht berechtigt diese Unterlagen zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Ton- und Bildmitschnitte des Unterrichts sind nicht zulässig.


14. Gerichtsstand


Der Gerichtsstand ist Augsburg.


15. Salvatorische Klausel


Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 26.11.2021