Sicherheitsunterweisung Brandschutz
Wichtige Verhaltensregeln im Brandfall: Unsere Brandschutz-Sicherheitsunterweisung können Sie hier direkt online lesen oder als praktisches PDF herunterladen.
Wichtige Verhaltensregeln im Brandfall: Unsere Brandschutz-Sicherheitsunterweisung können Sie hier direkt online lesen oder als praktisches PDF herunterladen.
Ruhe bewahren, keine Panik!
Angst oder Panik gilt es zu vermeiden, um keine falschen Fluchtreaktionen auszulösen. Ängstliche Personen müssen beruhigt und zum raschen Verlassen des Gefahrenortes angewiesen werden.
Brand melden – 112 oder Feueralarm auslösen!
Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers über die bekannte 112 melden und Feueralarm auslösen. Auf Rückfragen achten. Ausgewählte Mitarbeiter*innen der IHK Akademie Schwaben fungieren als Brandschutzhelfer. Diese sind in der Regel im Zeitraum von 07:30 bis 18:30 Uhr vor Ort.
Dozenten und andere Lehrgangsteilnehmer warnen!
Nicht alle im Gebäude/der Etage anwesenden Personen bemerken den Brandausbruch. Besonders gefährlich wird es, wenn ein Feueralarm als Probealarm aufgefasst und daher nicht ernst genommen wird. Bitte reagieren Sie daher immer auf Alarmsignale, indem Sie das Gebäude über den Flucht- und Rettungsplan verlassen und sich an der Sammelstelle einfinden.
Liegt ein Brandfall vor, bitten wir Sie eine Informationskette zu bilden, indem pro Veranstaltung eine Person den Neben- raum informiert, mit der Bitte diese Information im Uhrzeigersinn weiter zu transportieren.
Gefahrenbereiche sofort verlassen!
Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume sowie über gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege verlassen. Geordnetes und diszipliniertes Verhalten ist entscheidend. Helfen Sie anderen, wie z. B. Menschen mit Behinderung etc. Folgen Sie den Hinweisschildern, die jeweils den nächsten Ausgang und Fluchtweg kennzeichnen. Prüfen Sie an der Sammelstelle, ob alle Personen aus Ihrem Kurs in Sicherheit sind. Teilen Sie der Feuerwehr Abweichungen mit.
Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benutzt werden!
Brände können Aufzugsanlagen außer Betrieb setzen. Wenn sich darin Menschen befinden, sind sie im brennenden Gebäude eingeschlossen. Daher nur die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege benutzen.
Festgelegte Maßnahmen gemäß Flucht- und Rettungsplan beachten!
In der Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten in sonstigen Schadensfällen beschrieben. Diese hängen in jedem Gebäude aus. Löschversuche mit Feuerlöscher oder Wandhydranten unternehmen, soweit der Brand noch in der Entstehungsphase und die Brandbekämpfung ohne größere Eigengefährdung möglich ist. Bedienungsanweisungen der Löscheinrichtungen beachten! Bei erfolglosem Lösch- versuch oder größeren Bränden sich in Sicherheit bringen.
Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung!
Menschen mit Behinderung/Verletzte sollten verstärkt betreut werden. Personen mit brennenden Kleidern am Fortlaufen hindern. In Mäntel oder Jacken hüllen und auf dem Fußboden wälzen, um das Feuer zu ersticken. Falls nicht möglich, Feuerlöscher einsetzen. Löschmittel nicht in das Gesicht spritzen!