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Steuerliche Förderung

Investiere in deine Zukunft und spare dabei: Hol dir einen Teil der Kursgebühren über deine Steuererklärung vom Finanzamt zurück.

Steuerliche Förderung

Gute Nachricht: Deine Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen kann Deine Steuerlast senken! Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen Kosten für Fort- oder Weiterbildung und Ausbildungskosten. Hier die Infos (Stand Januar 2025):

Fort- oder Weiterbildungskosten:

Das sind Ausgaben, um Dein Wissen und Deine Fähigkeiten in Deinem aktuellen Beruf zu erhalten, zu erweitern oder an neue Anforderungen anzupassen – was auf die meisten unserer Veranstaltungen zutrifft. Dazu gehören alle Kosten, die durch den Besuch entstehen. Bei Fahrten mit dem eigenen PKW kannst Du als Vollzeitbeschäftigter 0,30 € pro gefahrenen Kilometer ansetzen, für Teilzeitbeschäftigte gilt die Entfernungspauschale.

Wichtig: Erhältst Du Zuschüsse von Dritten (z.B. Arbeitsagentur, Arbeitgeber), reduzieren diese Deine steuerlich absetzbaren Kosten. Absetzen kannst Du die Kosten in dem Jahr, in dem Du sie bezahlt hast – das gilt auch für erhaltene Zuschüsse.

Fort- oder Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und mindern Dein zu versteuerndes Einkommen aus Deiner Arbeit. Beachte aber: Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 € pro Jahr. Deine Weiterbildungskosten wirken sich also in voller Höhe steuersenkend aus, wenn Deine gesamten Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit) bereits über diesem Betrag liegen.

Ausbildungskosten:

Diese fallen an, wenn Du Wissen erwirbst, das die Grundlage für eine Berufsausübung schafft. Bei einer erstmaligen Berufsausbildung sind Kosten bis zu 6.000 € als Sonderausgaben absetzbar. Die Kosten für weitere Berufsausbildungen sind hingegen in voller Höhe Werbungskosten.

So viel kannst Du sparen:

Deine Steuerersparnis hängt von Deinem jährlichen Einkommen und Deinem Familienstand ab, liegt aber in der Regel zwischen 20 % und 35 % Deiner Weiterbildungskosten. Zusätzlich können sich der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer reduzieren.

Für individuelle Fragen wende Dich bitte an Deinen Steuerberater.