Das QCG aka. Qualifizierungschancengesetz
Auch als Arbeit-von-morgen-Gesetz bekannt.
Auch als Arbeit-von-morgen-Gesetz bekannt.
Das frühere Arbeit-von-morgen-Gesetz, jetzt bekannt als Qualifizierungschancengesetz, wurde weiter verbessert, besonders für Betriebe, die sich im Wandel befinden. Jetzt profitierst Du und Dein Unternehmen von noch attraktiveren Förderungen für Weiterbildungen.
Das sind Deine Vorteile:
Höhere Förderraten: Wenn größere Teile Deiner Belegschaft qualifiziert werden sollen, steigen die Fördersätze um zusätzliche 10 Prozentpunkte.
Bonus für Vereinbarungen: Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge zur beruflichen Weiterbildung werden belohnt – hier gibt es weitere 5 Prozentpunkte extra auf die Fördersätze.
Einfache Beantragung: Ab dem kommenden Jahr können Betriebe Förderungen für mehrere Beschäftigte in einem Sammelantrag beantragen. Das spart Zeit und Aufwand.
Mehr Menschen profitieren: Die Mindestdauer für geförderte Weiterbildungen wurde von über 160 auf über 120 Stunden gesenkt. So können noch mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Förderbedingungen profitieren.
Chance auf Berufsabschluss: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Berufsabschluss nachholen möchten, haben nun einen Anspruch auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung, wenn dieser die Jobchancen verbessert.
Qualität wird großgeschrieben: Das Gesetz erhöht die Kostensätze für Weiterbildungen deutlich und gibt mehr Spielraum bei der Zulassung von Maßnahmen, um weiterhin hohe Qualität zu sichern.
Nutze diese verbesserten Möglichkeiten, um Dich und Dein Team fit für die Zukunft zu machen!