Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG ist die staatliche Förderung, die dich bei deiner beruflichen Fortbildung finanziell unterstützt.
Das Aufstiegs-BAföG ist die staatliche Förderung, die dich bei deiner beruflichen Fortbildung finanziell unterstützt.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), oft auch als Aufstiegs-BAföG bezeichnet, ist Deine Chance, in der beruflichen Bildung durchzustarten – vergleichbar mit dem BAföG im Studium. Ziel ist es, Deine Motivation zur Höherqualifizierung zu stärken und Deine beruflichen Aufstiegschancen optimal zu fördern. Bund und Länder ziehen hier an einem Strang, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu unterstreichen.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen (DQR 6 und 7) mit mehr als 400 Unterrichtsstunden. Aus unserem Angebot sind das beispielsweise:
Betriebswirte
Technische Betriebswirte
Industriemanager
Industrietechniker
Industriemeister
Fachmeister
Fachwirte
Fachkaufleute
operative IT-Professionals
Neu ist, dass auch Teilzeitlehrgänge der ersten Fortbildungsstufe (DQR 5) mit mehr als 200 Unterrichtsstunden gefördert werden.
Deine attraktive Förderung (Stand: Januar 2024):
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Teilzeit & Vollzeit):
50 % Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss!
Zusätzlich ein zinsgünstiges Darlehen (bis zu 15.000 € möglich). Während der Maßnahme und einer Karenzzeit (bis zu 6 Jahre) bist Du von Zins und Tilgung befreit.
Absolvierst Du die Prüfung erfolgreich, werden Dir auf Antrag 50 % des noch offenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen!
Monatlicher Unterhaltsbeitrag (Vollzeit):
Für Deinen Lebensunterhalt erhältst Du als Teilnehmer eines Vollzeitlehrgangs einen vollen Zuschuss (nicht rückzahlbar):
Alleinstehende: bis zu 1.019 € monatlich
Verheiratete: bis zu 1.254 € monatlich
Zusätzlich pro Kind: + 235 € monatlich
Alleinerziehende: zusätzlich 150 € monatlicher Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten.
Entdecke Deine Möglichkeiten!