IHK Akademie Schwaben

Die Einhaltung aller Vorschriften für Gefahrguttransporte im Blick

Der Gefahrgutbeauftragte berät und unterstützt den Unternehmensverantwortlichen
von Günter Matthes, Matthes-Sicherheit, Kaufering
 
Die Beförderung gefährlicher Güter regelt eine Vielzahl von nationalen und internationalen Vorschriften, die auch noch regelmäßig (alle zwei Jahre) angepasst und geändert werden. Diese Regelungen gibt es teilweise seit über 70 Jahren. Das ADR (Straßenverkehr) hatte z .B. im September 2017 seinen 70. Geburtstag.
Durch schlimme Unfälle bei der Beförderung gefährlicher Güter in öffentlichen Verkehrsräumen in den letzten Jahrzehnten wurden auch die Anforderungen an das Personal und die Verantwortungen innerhalb der Unternehmen umfangreicher. Diese Erkenntnis hat Ende der 80-er Jahre innerhalb Deutschlands die Diskussion für die Einführung einer fachspezifischen Person zur Beratung im Unternehmen geführt. 1991 wurde dann auf nationaler Ebene die neue „Gefahrgutbeauftragten-Verordnung – GbV“ eingeführt. Diese verpflichtete die Unternehmen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter befasst sind, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte für die jeweiligen innerbetrieblich zutreffenden Verkehrsträger, schriftlich zu bestellen, soweit nicht eine Befreiung zutrifft.
Verkehrsträger Luft, See, Schiene, Straße sowie die Binnenschifffahrt
Die Ausbildung erfolgte in von der IHK zugelassenen Schulungen durch zugelassene Referenten ohne Prüfung am Ende der Schulung. Die Dauer der Bescheinigung wurde für 5 Jahre anerkannt.
Der Gefahrgutbeauftragte hat die Pflicht die Abläufe innerhalb des Unternehmens bei der Beförderung gefährlicher Güter zu überwachen, zu kotrollieren und Verstöße dem Unternehmer zu melden. Der Gefahrgutbeauftragte ist jedoch nicht die Person, die Verstöße im Unternehmen zu verantworten hat. Dies bleibt immer im Unternehmen beim Unternehmer bzw. seinen beauftragten Personen nach § 9 des OWiG. Durch diesen Umstand war es auch möglich, dass der Gefahrgutbeauftragte nicht unbedingt im Unternehmen fest angestellt sein musste, sondern auch die externe Dienstleistung von Fremdunternehmern eingekauft werden konnte bzw. der Unternehmer selbst diese Aufgabe übernehmen kann, wenn er die Ausbildung und Prüfung durchläuft und besteht.
Mitte der 90-er Jahre wurde durch die Europäische Union eine Richtlinie erlassen, die auch die Einführung eines Gefahrgutbeauftragten innerhalb der EU vorsah. Diese Richtlinie musste bis 2000 innerhalb der EU-Mitgliedsländer in nationales Recht umgesetzt werden. In dieser Richtlinie spricht man jedoch von einem Sicherheitsberater. In Deutschland darf der Begriff „Gefahrgutbeauftragter“ weiter verwendet werden. Da jedoch die EU keinen Einfluss auf die weltweiten Verkehrsträger Luft- und Seeverkehr hat, konnte sie den Sicherheitsberater auch nur für die drei Verkehrsträger – Straße (ADR), Schiene (RID) und Binnenschifffahrt (ADN) erlassen. Daraus ergibt sich nunmehr, dass Deutschland durch die alte GbV von 1991 auch weiterhin die Bestellung eines GB für den Luftverkehr und Seeverkehr forderte. Die Bestellung eines GB für den Luftverkehr wurde 2011 in Deutschland aufgehoben.
Mit der Umsetzung innerhalb der EU wurde auch eine Prüfung durch die IHK eingeführt.
Der GB arbeitet unter der Verantwortung des Unternehmers und hat im Großen und Ganzen dafür zu sorgen, dass die Gefahrgutvorschriften im Unternehmen richtig angewandt, verstanden und umgesetzt werden. Im § 2 der GbV werden Gefahrgutbeförderungen dargestellt, bei denen noch kein GB zu bestellen ist.
Grundsätzlich hat sich der GB bewährt. Komplizierte Vorschriften bedürfen einer fachspezifischen Person, die die Einhaltung dieser komplexen Regelungen überwacht und den Unternehmer dahingehend berät.
Wir bieten die Grundschulungen für Gefahrgutbeauftragte für die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn und Seeschiff sowie Vorbereitungsseminare für die Verlängerungsprüfung für Gefahrgutbeauftragte an.
Infos und Anmeldung:
Eduard Schöffendt
Tel. 0821 3162-458
eduard.schoeffendt@schwaben.ihk.de