Auf zu neuen Wegen

Bildungsgutschein

Arbeitsförderung nach SGB II/III

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Voraussetzungen

Die Teilnahme muss notwendig sein,
  • um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,
  • eine konkret drohende Arbeitslosigkeit ab- zuwenden oder
  • weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Wo?

Für diese sehr individuelle Fördermöglichkeit wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitsvermittler.