IHK Akademie Schwaben

Wie läuft das mit dem Meisterbonus?

Seit dem 1. Juni 2019 sind 2.000 € als Bonus für jede bestandene Meisterprüfung ausgelobt.
Ob Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, operativer Professional oder Betriebswirt – seit 1. September 2013 unterstützt der Freistaat Bayern Absolventen der Praxisstudiengänge mit einem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus will die Bayerische Staatsregierung einen Anreiz schaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Sie setzt damit ein Zeichen für die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung.
2.000 € bei erfolgreicher Weiterbildungsprüfung
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten aktuell den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von 2.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.
Bitte Antragsstellung nicht vergessen
Die Absolventen der Meister- und Fortbildungsprüfungen werden von ihrer Wirtschaftskammer im Rahmen der Zeugnismitteilung über die Beantragung informiert und erhalten das Antragsformular. Die zuständige Kammer prüft und sammelt die Anträge und zahlt den „Meisterbonus“ an jeweils zwei Stichtagen innerhalb eines Jahres aus.
Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Bayern
Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des Begünstigten muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.
Mehrmalige Prämie möglich
Darüber hinaus erhalten Absolventen von mehreren, fachlich unterschiedlichen Weiterbildungen sogar für jeden Abschluss einen gesonderten „Meisterbonus“.
Diese Förderung der beruflichen Weiterbildung tritt zum 31. Dezember 2020 (= Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses) wieder außer Kraft. Über eine eventuelle Verlängerung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.